| Aufgepasst: Geschenke können auf Arbeitslosengeld angerechnet werden |
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Empfänger von Arbeitslosengeld 2 dürfen zwar auch Geschenke zu Weihnachten bekommen, jedoch wird jedes Geschenk von der Behörde als so genannte einmalige Einnahme angesehen und wird daher mit dem Anspruch des Betreffenden verrechnet. Diese Regelung trifft nicht nur auf Geld- sondern auch auf Sachgeschenke zu. Anrechnungsfrei bleiben einmalige Zuwendungen in Höhe von 50 Euro pro Jahr und Person. Von daher sollte man am Besten auf Banküberweisungen verzichten, Geld direkt übergeben oder beim Einkaufsbummel für notwendige Anschaffungen ausgeben. Bei einem Transfer wird die Zuwendung nämlich irgendwann für die Behörde sichtbar und wird dann als Einkommen gewertet. Wofür Sie das Geld verwendet haben ist dabei unerheblich. |


