Home Job und Arbeitsplatz Arbeitsmedizin Zigarettenrauch am Arbeitsplatz: Das muss nicht sein
05 | 02 | 2012
Zigarettenrauch am Arbeitsplatz: Das muss nicht sein Drucken E-Mail

Werden Sie immer noch am Arbeitsplatz von Kollegen voll gequalmt? Verharmlosen diese den Umstand, weil es ja "nur" ein paar Kippen am Tag sind? Das müssen Sie nicht länger hinnehmen, denn auch Passivrauchen ist gesundheitsschädlich.

Falls Sie es noch nicht wussten: Der Gesetzgeber hat das Rauchen am Arbeitsplatz bereits geregelt. Dafür wurde die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) im Oktober 2002 geändert und Arbeitgeber dazu verpflichtet, ihre Arbeitnehmer vor den Gefahren des Passivrauchens zu schützen.

Auch das Mutterschutzgesetz (MuSchuG) verpflichtet den Arbeitgeber, die Arbeitsbedingungen von schwangeren und stillenden Frau so zu regeln, dass sie vor Gefahren für Leben und Gesundheit geschützt werden. Dies beinhaltet auch den Schutz vor Tabakrauch. Wenn Sie Probleme mit Rauch am Arbeitsplatz haben, sprechen Sie am Besten mit Ihrem Betriebsrat oder direkt mit Ihrem Vorgesetzten.

 
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