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11 | 03 | 2010
Gesetzliche Krankenversicherung vergleichen Drucken E-Mail

Die verschiedenen Krankenkassen bieten im Wesentlichen einheitliche Mindestleistungen; seit 2009 zahlen alle gesetzlich Versicherten den gleichen Beitragssatz für ihre Krankenversicherung.

 

Der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen ist im Sozialgesetzbuch festgelegt. Das medizinisch Notwendige wird - bis auf Rezeptgebühren und Zuzahlungen zu ambulanten und stationären Therapien - von allen Kassen bezahlt. Vergleichen Sie aber die Leistungen im Detail - es lohnt sich.


 
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