| Kasse leer bei der Krankenkasse – und jetzt? |
|
|
|
Auch eine Krankenkasse kann wie jedes andere wirtschaftende Unternehmen insolvent werden, wenn Aufwand und Ertrag durch falsches Management nicht mehr stimmen. Was dann mit Ihrem Versicherungsschutz passiert, erfahren Sie hier. Versicherungsschutz besteht fort Die Kasse wird zwar offiziell aufgelöst, besteht aber rein rechtlich zunächst fort, bis alle Forderungen von Krankenhäusern, Kliniken, Ärzten und Apotheken abgewickelt sind. Dieser Prozess kommt einer Art Insolvenzverfahren gleich, wo Gläubiger auch aus der Insolvenzmasse bedient werden. Das gilt auch für Behandlungen, die Sie vor der Schließung begonnen haben. Die Kosten werden wie gewohnt übernommen. Kassenwechsel – ganz einfach Neue Kassen genau vergleichen Gesetzlich oder privat versichern? Freiwillig Versicherte haben nun die Chance, in die private Krankenversicherung zu wechseln. Sie müssen lediglich innerhalb von drei Monaten nach der Schließung den Wechsel vollziehen. Versäumen Sie diese Frist, entsteht üblicherweise eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie müssen sich dann bei der Krankenkasse versichern, in der Sie Mitglied waren, bevor Sie in die Insolvenz-Kasse wechselten. Auch vor einem Wechsel in die Private Krankenversicherung gilt : Gut & richtig informieren. Als erste Hilfe bieten wir Ihnen unser Tarifvergleichstool für private Krankenversicherungen (PKV): |


