Home Finanzen Versicherung und Co. Kasse leer bei der Krankenkasse – und jetzt?
22 | 02 | 2012
Kasse leer bei der Krankenkasse – und jetzt? Drucken E-Mail

Auch eine Krankenkasse kann wie jedes andere wirtschaftende Unternehmen insolvent werden, wenn Aufwand und Ertrag durch falsches Management nicht mehr stimmen. Was dann mit Ihrem Versicherungsschutz passiert, erfahren Sie hier.

Versicherungsschutz besteht fort
Zunächst die gute Nachricht: Sie können durchatmen, denn für jeden gesetzlich krankenversicherten besteht im Rahmen der Schließung seiner Krankenkasse weiterhin Versicherungsschutz.

Die Kasse wird zwar offiziell aufgelöst, besteht aber rein rechtlich zunächst fort, bis alle Forderungen von Krankenhäusern, Kliniken, Ärzten und Apotheken abgewickelt sind. Dieser Prozess kommt einer Art Insolvenzverfahren gleich, wo Gläubiger auch aus der Insolvenzmasse bedient werden. Das gilt auch für Behandlungen, die Sie vor der Schließung begonnen haben. Die Kosten werden wie gewohnt übernommen.

Kassenwechsel – ganz einfach
Wird Ihre gesetzliche Krankenversicherung dicht gemacht, haben Sie ein so genanntes Wahlrecht und können in eine andere gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Dieses Wahlrecht gilt bis zu zwei Wochen nach Schließung Ihrer Kasse. Alle Krankenkassen sind an dieses Wahlrecht gebunden und es besteht eine Aufnahmepflicht, unabhängig von Alter oder Krankheit.

Neue Kassen genau vergleichen
So ein Wechsel ist immer mit Aufwand verbunden und damit sich der Pleite-Fall nicht wiederholt, sollten Sie sich vor dem Wechsel ausgiebig informieren - vergleichen Sie die Angebote der gesetzlichen Kassen (GKV) untereinander, z. B. mit unserem Tarifvergleichstool:

Hier geht’s zum GKV-Vergleich

Gesetzlich oder privat versichern?
Zu den freiwillig Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen zählen Studenten, Beamte, Angestellte mit Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze von derzeit 49.500 Euro Jahresbrutto (Stand Mai 2011) sowie die meisten Selbstständigen und Freiberufler.

Freiwillig Versicherte haben nun die Chance, in die private Krankenversicherung zu wechseln. Sie müssen lediglich innerhalb von drei Monaten nach der Schließung den Wechsel vollziehen. Versäumen Sie diese Frist, entsteht üblicherweise eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie müssen sich dann bei der Krankenkasse versichern, in der Sie Mitglied waren, bevor Sie in die Insolvenz-Kasse wechselten.

Auch vor einem Wechsel in die Private Krankenversicherung gilt : Gut & richtig informieren. Als erste Hilfe bieten wir Ihnen unser Tarifvergleichstool für private Krankenversicherungen (PKV):

Hier geht´s zum PKV-Vergleich

 
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