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Ist das Beratungsprotokoll immer gleich? Nein, denn so unterschiedlich Wertpapiere sind, so unterschiedlich sind auch die Kunden der verschieden Geldinstitute. Daher sind die Beratungsansätze verschieden und somit kann es kein einheitliches Protokoll geben.
Gibt es Fallen? Vielfach verlangen Banken vom Kunden ebenfalls eine Unterschrift unter das Protokoll, um Richtigkeit und / oder Vollständigkeit zu bestätigen. Diese Vorgehensweise ist aber eher negativ für den Anleger zu bewerten. Da Sie zu einer solchen Unterzeichnung nicht verpflichtet sind, sollten Sie sich auf gar keinen Fall dazu drängen lassen.
Achten Sie besonders darauf, dass die Begründung des Beraters für die Anlageempfehlung richtig und vollständig ins Protokoll aufgenommen wird. Vor allem bei Stichwörtern wie "Sicherheit", "Steuervorteile“ oder "Wertentwicklung“ sollten Sie genau schauen!
Vorbereiten fürs Gespräch? Ist in jedem Fall angebracht. Ein wenig Vorinformation schadet nie, denn so erkennen Sie den einen oder anderen Verkaufstrick schneller und Sie signalisieren dem Berater, dass vor ihm kein Ahnungsloser Laien-Investor sitzt. Machen Sie sich ruhig eine Frage oder Checkliste und fragen Sie lieber einmal mehr als einmal zu wenig.
Unterschiede bei der Telefonberatung? Erfolgt eine telefonische Beratung, ist ein Protokoll unverzüglich an den Kunden zu versenden. Werden Wertpapiere auf Wunsch vor Erhalt des Protokolls erworben, steht dem Kunden ein Recht zum Rücktritt zu. Ist das Protokoll fehlerhaft, kann der Kunde innerhalb von einer Woche vom Kauf zurücktreten.
Anleger in der Verantwortung Wie immer gilt grundsätzlich: Jeder muss sich selbst um sein Geld kümmern und niemals blind einer Bank vertrauen. Dort wird nämlich nach wie vor nicht beraten, sondern schlichtweg verkauft. Ertrag steht vor dem Kundeninteresse. Auch neue Protokolle werden da nicht helfen.
Hier gehts zum 1. Teil "Fallstricke bei Beratungsprotokollen"
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