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05 | 02 | 2012
Patientenverfügung: Erleichterung für den Arzt Drucken E-Mail

Wir haben sicher alle schon von Fällen gehört, wo ärztliche Behandlungen entgegen dem Patientenwunsch durchgeführt wurden. Grund sind oftmals fehlende Patientenverfügungen. Damir Ihnen sowas nicht passiert, können Sie mit einer Patientenverfügung vorsorgen.

Der Patient kann sich z.B. aufgrund von Bewusstlosigkeit nicht artikulieren und der Arzt muss seinen Auftrag zur Lebenserhaltung erfüllen. Mit einer Patientenverfügung können vorab Behandlungswünsche für den Fall festgelegt werden, dass ein Zustand der Entscheidungsunfähigkeit eintritt. Es stellt die Vorwegnahme einer Erklärung im bewussten Zustand gegenüber dem Arzt dar. Meist umfassen diese die Bereiche "lebensverlängernde Maßnahmen und Schmerzlinderung." Eine eindeutige Formulierung ist ziemlich schwer, daher ist die Patientenverfügung unbedingt durch eine Vorsorgevollmacht zu ergänzen.

Und: Bitte warten Sie nicht zu lange – ein einziger Unfall kann schon ausreichen!
 
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