Home Familie und Kinder Familie absichern Betreuungsverfügung hält Wünsche fest
30 | 07 | 2010
Betreuungsverfügung hält Wünsche fest Drucken E-Mail

Die Einschaltung eines Gerichts kann mit dieser Vollmacht zwar nicht vermieden werden. Durch die Betreuungsverfügung kann aber Einfluss auf eine gerichtlich angeordnete Betreuung genommen werden.

So können beispielsweise die Betreuer selbst oder auch Betreuungswünsche fixiert werden. Sie können also damit alles nach Ihren Wünschen festlegen, was passieren soll, wenn Sie z.B. durch Krankheit zum Pflegefall werden.

 
Diesen Newsfeed abonnieren
feed image
Twitter - Folgen Sie uns
Stichwort Suche

Weitere Linktipps

Einfach-vorsorgen.de
Hier könnte Ihr Link stehen
Alles zum Thema Fonds
Altersvorsorge
...Oder hier...