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05 | 02 | 2012
Testament regelt Ihren Nachlass Drucken E-Mail

Sterben müssen wir leider alle einmal. Damit auch nach Ihrem Ableben alles so abläuft, wie Sie sich das gewünscht haben, sollten Sie alles schriftlich festhalten. Sein Testament im stillen Örtchen niederzuschreiben und in einer Schublade unter Verschluss zu halten ist aber wenig sinnvoll.

Fragen Sie Ihren Rechtsanwalt oder Notar, wie eine richtige Formulierung aussieht und was eine notarielle Beurkundung kostet. Auch die offizielle Hinterlegung beim Amtsgericht kann durchaus Sinn machen. Wer die Kosten scheut, hier ein Tipp: In manchen Gemeinden gibt es noch den so genannten Ortsgerichtsvorsteher. Er ist der verlängerte Arm des jeweiligen Amtsgerichts.

Eine Beglaubigung durch ihn hat genauso Gültigkeit, wie die eines Notars – kostet aber weit weniger: Gebühr, Stempelkosten und vielleicht eine kleine Spende in die Kaffeekasse. Informieren Sie sich einfach einmal. Für Privatpersonen macht ein Testament oder auch Erbvertrag immer dann Sinn, wenn die gesetzliche Erbfolge nicht ausreicht.

Vor der Anfertigung eines Testamentes sollten Sie sich einen genauen Überblick über ihr Vermögen verschaffen: Neben Bargeld gehören dazu auch Bankguthaben, Grund- und Betriebsvermögen, Aktien, Hausrat, Lebensversicherungen, aber auch Schulden bzw. Forderungen gegenüber anderen Personen. Gegebenfalls ist auch ein Gang zum Steuerberater sinnvoll. Die Erbschaftssteuer hat schon manchen Erben böse erwischt.

 

 
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